Da die Halle nicht bewilligt werden kann, kann auch die damit zusammenhängende Begründung für die Kiesflächen nicht weiter herangezogen werden. Im Schreiben vom 16. Dezember 2019, auf das sich die Beschwerdeführer berufen (vgl. Beschwerde, S. 19; Beschwerdebeilage 10), werden zwar Ausführungen zur Betriebsnotwendigkeit des Kiesplatzes gemacht, diese stehen jedoch in Verbindung mit dem Bau der projektierten - 14 -