Dennoch hielt sie fest, aus dem Schreiben der Bauherrschaft vom 28. Februar 2020 ergebe sich, dass der ohne Baubewilligung bereits realisierte Kiesplatz südlich der geplanten Lager- und Aufbereitungshalle aktuell als Zufahrt zur Remise (Gebäude Nr. bbb [heute: bbbb]) und zum bestehenden Gebinde- und Kühllager (im Gebäude Nr. ccc [heute: cccc]) benutzt werde. Ob es sich dabei um eine betriebsnotwendige Nutzung handle, sei dagegen nicht ausgewiesen und könne vorliegend gestützt auf die Akten nicht verlässlich beurteilt werden.