3. Zusammenfassend kann die geplante Lager- und Aufbereitungshalle nicht bewilligt werden. Die Vorinstanz erteilte zu Recht den Bauabschlag. Ob noch weitere Gründe bestehen, welche gegen das Bauvorhaben sprechen, kann vor diesem Hintergrund offenbleiben. Sollte die Bauherrschaft ein Baugesuch für eine Halle an einem anderen Standort einreichen, so wären die Bewilligungsvoraussetzungen anhand des neuen Projekts zu prüfen.