5. A. und B. sowie der Einwohnergemeinde S. wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. C. 1. Gegen den am 20. November 2021 zugestellten Entscheid des Regierungsrats erhoben A. und B. am 4. Januar 2022 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit den Anträgen: 1. Es sei der Regierungsratsbeschluss Nr. 2021-001340 vom 17. November 2021 vollumfänglich aufzuheben und die Baubewilligung des Gemeinderates S. vom 18. Mai 2020 und der Zustimmungsentscheid der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau Verkehr und Umwelt vom 20. April 2020 zu bestätigen.