Fr. 1'148.40, zusammen Fr. 3'148.40, werden unter solidarischer Haftbarkeit A. und B. auferlegt. Der von Pro Natura – Aargauischer Bund für Naturschutz, Windisch, geleistete Kostenvorschuss von Fr. 2'000.– wird dem Verein aus der Staatskasse zurückerstattet. 4. A. und B. sowie die Einwohnergemeinde S. werden verpflichtet, den Beschwerdeführern die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung im Verfahren vor dem Regierungsrat im festgesetzten Betrag von Fr. 3'000.– (inklusive MwSt.) je zur Hälfte, das heisst mit je Fr. 1'500.–, zu ersetzen.