b) Wird innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids ein neues nachträgliches Baugesuch eingereicht, in dem die betriebliche Notwendigkeit des bereits erstellten Kiesplatzes ausgewiesen wird, wird die Rückbaufrist bis zum Vorliegen des rechtskräftigen Entscheids über das Baugesuch aufgeschoben. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'000.–, den Kanzleigebühren und den Auslagen von -3-