1. In Gutheissung der Beschwerde werden die Baubewilligung des Gemeinderats S. vom 18. Mai 2020 und der Zustimmungsentscheid der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 20. April 2020 aufgehoben. 2. a) Der ohne Bewilligung erstellte Kiesplatz ist innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids zurückzubauen.