Am 20. April 2020 stimmte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, dem Bauvorhaben bezüglich der kantonalen Prüfbelangen unter diversen Auflagen zu. Mit Beschluss vom 18. Mai 2020 erteilte der Gemeinderat S. die Baubewilligung, unter Vorbehalt diverser Nebenbestimmungen. Gleichzeitig wurden die Einwendungen abgewiesen oder mit Auflagen geschützt, soweit in der Bewilligung darauf eingetreten wurde. B. Gegen die Baubewilligung erhoben die Pro Natura Aargau – Aargauischer Bund für Naturschutz und die Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz Beschwerde an den Regierungsrat. Dieser fällte am 17. November 2021 folgenden Entscheid: