zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise im zürcherischen Grundsteuerrecht, ASA 52, S. 305 ff., S. 329). Entscheidend ist demnach, ob die veräussernde Person den Willen und die Absicht hatte, mehrere Grundstücke im Hinblick auf ihre Nutzung als wirtschaftliche Einheit zu verkaufen (BVR -8- 2003, S. 473 ff., S. 476). Werden mehrere rechtlich selbständige Grundstücke (vor der Veräusserung) zusammengelegt, so dass sie eine rechtliche Einheit bilden, indiziert dies, dass die Grundstücke auch wirtschaftlich betrachtet eine Gesamtheit darstellen (MARIANNE KLÖTI-W EBER, a.a.O., N 11 zu § 107).