4. Mit Entscheid vom 13. Mai 2019 wies die Steuerkommission X. die Einsprache ab. Unter Vornahme der zuvor angedrohten reformatio in peius setzte sie die Grundstückgewinnsteuer neu auf Fr. 42'348.20 fest. Sie stützte sich hierzu auf folgende Berechnung: -5- C. Den Einspracheentscheid vom 13. Mai 2019 zog A. mit Rekurs vom 19. August 2019 an das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, weiter, welches am 16. Dezember 2021 entschied: 1. Der Rekurs wird abgewiesen.