Unter Ziff. V des besagten Parzellierungsbegehrens wurde zudem festgehalten, dass A. -3- seinem Bruder B. für das Mehr an übernommener Fläche (155 m2) den Betrag von Fr. 200.00 pro m2 bzw. total Fr. 31'000.00 bezahlen werde. 3.3. Mit ebenfalls vom 26. April 2013 datierten Kaufvertrag veräusserte A. das Grundstück ddd (Acker, Wiese, Weide, Z., Holz) im Halte von nunmehr 21.04 Aren für pauschal Fr. 700'000.00 an F..