2. Mit öffentlicher Urkunde vom 18. November 1992 wurde die einfache Gesellschaft der Geschwister durch gemeinsames Übereinkommen rückwirkend auf den 30. April 1992 aufgelöst. Im Zuge dieser Auflösung wurde das von der einfachen Gesellschaft ehemals übernommene Grundstück X. aaa parzelliert. Die sich daraus ergebenden Teilflächen wurden wie folgt auf B. und A. aufgeteilt: A.: Parzelle ddd (Baumgarten, Ackerland, Y., Z.) im Halte von 18.50 Aren B.: Parzelle aaa (Hausplatz und Garten, Y., Z., inkl. Gebäude bbb und ccc) im Halte von 13.48 Aren