Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 16. Dezember 2021 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A. und zwei seiner Geschwister (B. und C.) erwarben von ihrem Vater, E., am 8. Mai 1984 als einfache Gesellschaft das Grundstück X. aaa (Hausplatz, Garten, Baumgarten und Ackerland, Y./Z.) im Halte von 31.50 Aren zu Gesamteigentum. Zum Grundstück gehörten die Gebäude bbb (Wohnhaus mit Scheune, Schopf und Stall) und ccc (Wagenschopf mit Schweinestall). Vereinbart wurde ein Kaufpreis von Fr. 210'000.00.