Auch scheint der Beschwerdeführer seine Fähigkeit, emotional belastende Situationen ausserhalb des eng strukturierten Vollzugsalltags ohne unterstützende Massnahmen/Therapien gewaltfrei bewältigen zu können, weiterhin grundlegend zu überschätzen. Der Alterungs- und Reifeprozess sind sodann für sich genommen keine Garanten für eine signifikante Senkung des Rückfallrisikos, jedenfalls nicht bei einer Person von noch nicht einmal 50 Jahren. Dasselbe gilt für körperliche Beschwerden, welche die Bewegungsfreiheit und Agilität des Betroffenen nicht in unmittelbarer Weise physisch (erheblich) einschränken.