Im Gegenteil habe sich in den vergangenen Jahren insbesondere bei Opfern (KZ-Überlebende) wiederholt gezeigt, dass sich die Erinnerung an emotional stressreiche Ereignisse nicht, wie vielfach postuliert, verschlechtere, sondern solche Erfahrungen unbeeinträchtigt lebhaft, kohärent und besonders dauerhaft erinnert werden könnten. In Begutachtungssituationen müsse daher zwingend die Möglichkeit einer intendierten Täuschung, also einer Simulation, in Betracht gezogen werden. Dafür gebe es im Wesentlichen drei Gründe.