Zahlreiche Studien zeigten jedoch, dass dies nicht der Fall sei und vielmehr vom exakten Gegenteil ausgegangen werden müsse. Eine Mehrheit der in Studien befragten jungen Gewalttäter verfügten auch noch zwei Jahre nach der Tatbegehung über sehr klare, täglich sich wiederholende und intrusive Erinnerungen an die Tat. Ferner würden Dissoziationen bzw. dissoziative Symptome im forensischen Kontext gehäuft geschildert und müssten zwingend auf ihre Plausibilität, sachliche und logische Kohärenz und Glaubhaftigkeit überprüft werden. Die Angaben von Betroffenen dürften in keinem Fall unhinterfragt als Symptom- oder Störungsnachweis ge- - 16 -