Danach vermochte die Forschung bislang keine Verbindung zwischen der erlebten emotionalen Intensität bei der Tatbegehung und der Geltendmachung von Amnesien nachzuweisen. Basierend auf dem Verdrängungs- oder Dissoziationsansatz müssten diejenigen Täter, die ihre Delikte in einem extremen emotionalen Erregungszustand begehen, auch diejenigen sein, die am wahrscheinlichsten eine Amnesie entwickeln. Zahlreiche Studien zeigten jedoch, dass dies nicht der Fall sei und vielmehr vom exakten Gegenteil ausgegangen werden müsse.