Eine Mischung aus einer substanz- und affektbedingten Amnesie konnte sich Dr. E. zwar theoretisch vorstellen. Dieses Konstrukt lasse sich jedoch mit den ihm bekannten Fakten nicht belegen und würde die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Gedächtnislücke auch nur teilweise erklären (Vorakten, act. 07 054 f.). - 15 -