Die Ausführungen von Dr. med. E. im Gutachten vom 3. April 2003 lassen eher darauf schliessen, dass er der Annahme einer dissoziativen Amnesie mit Bezug auf das Tatgeschehen skeptisch gegenüberstand. Randscharf ausgestanzte Erinnerungslücken, wie sie der Beschwerdeführer dem Gutachter gegenüber geschildert habe, so Dr. E., kämen am ehesten bei sogenannten "affektbedingten" Amnesien vor, wie sie am eindrücklichsten bei "Amokläufern" beschrieben würden. In einem solchen Fall wäre aber eine längere Vorgeschichte von Konflikten und vor allem von Kränkungen zu erwarten.