Er (der Therapeut) gehe von einer dissoziativen Amnesie aus. Die Art der Amnesie könne als Folge eines grossen inneren Konflikts (wie Schuldgefühle über bestimmte Impulse oder Handlungen, anscheinend unlösbare zwischenmenschliche Schwierigkeiten oder begangene Verbrechen) auftreten. Aus heutiger Sicht sei nicht mehr davon auszugehen, dass die Geltendmachung der Erinnerungslücken taktisch motiviert sei. Eventuell liessen sich im weiteren Therapieverlauf noch mehr Informationen zum Tathergang und daraus mehr Rückschlüsse zur Deliktmotivation erarbeiten. Da der Beschwerdeführer bereits viele Jahre in Haft sei, werde dies aber als eher unwahrscheinlich erachtet.