Für die Gutachterin Dr. med. D. kamen bei der Anlasstat ausgeprägte gewaltfördernde Persönlichkeitsmerkmale und psychopathische Merkmale wie Kaltblütigkeit, fehlende Empathie und Reue, oberflächliche Affekte, eine fehlende Verhaltenskontrolle und sadistische Züge zum Vorschein, welche auch in Zukunft ein deutlich erhöhtes Risiko für Gewaltdelikte darstellten. Daneben sei die fehlende Auseinandersetzung mit der Anlasstat als prognostisch äusserst ungünstig zu würdigen. Aufgrund seiner fehlenden Auseinandersetzungsbereitschaft und seines falschen Selbstbilds (hinsichtlich seiner Gewaltbereitschaft) habe der Beschwerdeführer keine Deliktarbeit aufgenommen.