In der Folge manifestierten sich beim Beschwerdeführer im Erwachsenenalter eine unreife Persönlichkeit, ein tiefes Selbstwertgefühl, ein parasitärer Lebensstil mit wenig Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für sich und andere und eine Affinität für Waffen als Mittel zur Machtdemonstration. Für eine gelungene gesellschaftliche und berufliche Integration spricht kaum etwas, auch wenn der Beschwerdeführer vor seinem Aufenthalt in der Schweiz keine harten Drogen, sondern nur, aber immerhin Marihuana, und auch Alkohol nicht im Übermass konsumiert haben sollte.