Die Schilderungen des Beschwerdeführers gegenüber der Gutachterin Dr. med. D. weisen auf eine problematische Persönlichkeitsentwicklung schon im Kindheits- und Jugendalter hin, vor allem was das Verhältnis zum emotional distanzierten und teilweise gewalttätigen Vater, aber auch die schulische Förderung sowie die mangelhaften sozialen Kontakte mit Gleichaltrigen betrifft. In der Folge manifestierten sich beim Beschwerdeführer im Erwachsenenalter eine unreife Persönlichkeit, ein tiefes Selbstwertgefühl, ein parasitärer Lebensstil mit wenig Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für sich und andere und eine Affinität für Waffen als Mittel zur Machtdemonstration.