3.2. Im aktuellsten Vollzugsbericht der JVA Lenzburg vom 2. November 2021 (Vorakten, act. 05 131–135) wird dem Beschwerdeführer gesamthaft wiederum ein gutes Vollzugsverhalten bescheinigt. Seine Arbeiten in der Industriemontage erledige er zuverlässig und selbständig. Er habe keine Mühe, sich im Grosskollektiv der JVA Lenzburg zurecht zu finden und halte sich ganz allgemein an die Hausordnung. Gegenüber seinen Miteingewiesenen und dem Vollzugspersonal falle er durch ein anständiges, korrektes und zurückhaltendes Verhalten auf. Im Umgang mit dem Vollzugspersonal zeige er sich zudem kooperationsbereit. Es sei in der Berichtsperiode zu keinen Disziplinarmassnahmen gekommen.