ANDREA BAECHTOLD/ JONAS W EBER/UELI HOSTETTLER, Strafvollzug, Straf- und Massnahmenvollzug an Erwachsenen in der Schweiz, 3. Aufl., Bern 2016, S. 272, N 10). Die differenzialprognostische Abwägung kann allerdings dann belanglos sein, wenn dem Verurteilten grundsätzlich eine schlechte Prognose gestellt werden muss und es daher im Interesse der öffentlichen Sicherheit unabdingbar erscheint, ihn die gesamte Strafe verbüssen zu lassen (Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 23. Februar 2007 - 10 - [VB.2006.00388], Erw. 4.5; Urteil des Bundesgerichts vom 19. Januar 2010 [6B_961/2009], Erw. 2.3; KOLLER, BSK Strafrecht I, Art. 86 N 16).