Vielmehr gehe Dr. G. von einer dissozialen (richtig: dissoziativen) Amnesie aus, die als Folge eines inneren Konflikts (wie Schuldgefühle über bestimmte Impulse oder Handlungen, anscheinend unlösbare zwischenmenschliche Schwierigkeiten oder begangene Verbrechen) auftreten könne. Aus heutiger Sicht dürfe nicht mehr darauf abgestellt werden, dass er die noch bestehenden Erinnerungslücken in Bezug auf seine Tat aus strategischen Gründen geltend mache, zumal seine Minderintelligenz dem entgegenstehe. Sein ganzes Verhalten nach der Tat spreche dafür, dass die Tat selbst ein solch tiefes Trauma bei ihm hinterlassen habe, dass er sich nicht mehr daran erinnern könne. Gemäss den Ausführungen von