Vor diesem Hintergrund seien das Verständnis der Zusammenhänge und Klarheit darüber, welcher Faktor letztlich für die erbarmungslose Gewaltanwendung überhandgenommen habe, wichtig. Sachlogisch und erfahrungsgemäss habe die Entwicklung von Strategien zur Verhinderung von Rückfallen auf einer Deliktanalyse zu beruhen. Weiter fehle es der Vollzugsbehörde an therapeutisch erarbeiteten wirksamen suchtpräventiven Strategien, die nicht nur intramural, sondern auch extramural im Falle einer bedingten Entlassung greifen würden. -7-