Beispielhaft sei erwähnt, dass der Beschwerdeführer gemäss Therapiebericht samt Ergänzungen vom 29. November 2021 (Vorakten, act. 06 027 f.) nach wie vor "alle anderen Problembereiche und Risikofaktoren" ausser die deliktrelevanten Risikofaktoren Alkohol- und Kokainkonsum (diesbezüglich scheine eine gewisse Einsicht zu bestehen, deren Qualität aber ebenfalls einer gutachterlichen Beurteilung unterzogen werden müsse) bestreite. Deshalb sei deren Behandlung und Bearbeitung bislang nicht möglich gewesen.