1. möge der Beschwerde stattgeben, die Verfügung kostenpflichtig ersatzlos auflösen und dem Antrag auf bedingte Entlassung und Ausschaffung in die b.sche Republik stattgeben. In eventue 2. möge der Beschwerde stattgeben, die Verfügung kostenpflichtig ersatzlos auflösen und die Rechtssache unter Ansicht der Erstinstanz zurückverweisen zur neuerlichen Entscheidung und dem Antrag der bedingten Entlassung und Ausschaffung in die b.sche Republik stattgeben.