1. Das Gesuch von A. um bedingte Entlassung wird abgewiesen. 2. Die bedingte Entlassung wird spätestens nach Ablauf eines Jahres erneut geprüft. 3. [Zustellung] -4- Auf Gesuch von A. vom 7. Dezember 2021 erliess das AJV am 20. Januar 2022 eine begründete Verfügung mit gleichem Dispositiv. C. 1. Dagegen reichte A. am 15. Februar 2022 (Datum Postaufgabe) Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein, mit den Anträgen: Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau: