Nach seiner Verhaftung am 4. Dezember 2000 machte er geltend, sich aufgrund der kombinierten Einnahme von Alkohol und Kokain nicht mehr an die Tat und vor allem auch an das Motiv erinnern zu können. Einen Streit mit den Opfern bzw. eine sexuelle Tatkomponente stellte er stets in Abrede. Das Gericht ging davon aus, dass ein schwerer Rauschzustand nicht belegt -3- werden könne und weder eine toxisch bedingte noch eine affektbedingte Amnesie gegeben seien.