Bei allen drei Opfern sei der Tod innerhalb weniger Minuten nach Beibringung der Halsverletzungen eingetreten. Den Verwüstungen der Räumlichkeiten nach seien alle drei Opfer vor ihrem Tod über eine längere Zeitspanne mit Gewalttätigkeiten konfrontiert gewesen. Nach der Tötung nahm A. den Opfern verschiedene Gegenstände ab, verwischte Beweismaterial und beseitigte einige Spuren am Tatort. Alsdann entfernte er sich aus der Wohnung, bestellte sich ein Taxi und liess sich nach Zürich chauffieren. Nach seiner Verhaftung am 4. Dezember 2000 machte er geltend, sich aufgrund der kombinierten Einnahme von Alkohol und Kokain nicht mehr an die Tat und vor allem auch an das Motiv erinnern zu können.