Von diesen Verurteilungen betreffen 14 Übertretungen, für die der Beschwerdeführer mit Bussen von insgesamt Fr. 8'980.00 bestraft worden ist. Sechs Fälle betreffen Vergehen, die mit Geldstrafen von total 320 Tagessätzen sanktioniert wurden (siehe vorne lit. A Ziff. 2 und lit. C). Trotz vieler Delikte eher geringfügiger Natur fällt auf, dass die Schwere der Straftaten eher zugenommen hat. Die schwerste Tat, für die der Beschwerdeführer mit 150 Tagessätzen Geldstrafen bestraft wurde (MI-act. 605 ff.), geht auf ein Ereignis im Jahr 2020 zurück. Mit Raufhandel (Art.