Soweit der Beschwerdeführer schliesslich die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung beantragt, wird darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht keine Aufenthaltsbewilligungen erteilen oder verlängern kann. Dieser Antrag ist so zu verstehen, dass das MIKA im Falle einer Gutheissung der Beschwerde anzuweisen sei, dem Beschwerdeführer eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.