Das Verwaltungsgericht stellte den Parteien die bei ihm eingegangenen Unterlagen betreffend den Beschwerdeführer, bestehend aus zwei Strafbefehlen wegen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren mit Verurteilung zu einer Busse von Fr. 400.00 (act. 34 f.) und wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts um 23 km/h mit Verurteilung zu einer Busse von Fr. 600.00 (act. 59 ff.), einer Anzeige sowie einer Eröffnungs- und einer Einstellungsverfügung (act. 46, 43 ff., 53 ff.), zur Kenntnisnahme zu (act. 38 f., 44 f., 47 f., 57 f.).