423, 430 ff.). Auch auf ein zweites Gesuch von November 2018 trat der Gemeinderat wegen fehlender Transparenz mit Entscheid vom 7. Januar 2019 nicht ein (MI-act. 441 ff.). Die vom Beschwerdeführer und seiner Ehefrau dagegen erhobene Beschwerde wurde von der Beschwerdestelle SPG des Departements Gesundheit und Soziales mit Entscheid vom 21. Mai 2019 abgewiesen (MI-act. 484 ff.). Die ausgerichtete materielle Hilfe bzw. Nothilfe an die Familie durch die Gemeinde U._____ wurde rückwirkend per 21. Mai 2019 eingestellt (MIact. 507 ff.). Per 2. Juli 2019 zog die Familie zurück nach Q._____ (MIact. 511).