3. Gemäss Betreibungsregisterauszug der Gemeinde R._____ vom 28. Februar 2020 war zu diesem Zeitpunkt gegen den Beschwerdeführer ein Verlustschein im Betrag von Fr. 440.45 registriert (MI-act. 532 f.). Das Betreibungsamt Q._____ wies im Betreibungsregisterauszug vom 23. November 2020 70 nicht getilgte Verlustscheine im Umfang von zusammengezählt Fr. 110'596.95 aus, bei acht offenen Betreibungen ohne Rechtsvorschlag über zusammengezählt Fr. 11'608.17 und einer laufenden Pfändung betreffend eine Forderung von ursprünglich Fr. 134.15 (MIact. 599 ff.). Der Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts S.__