Geldstrafe von 150 Tagessätzen (MI-act. 605 ff.); - Strafbefehl der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 27. August 2021 wegen Widerhandlungen gegen die Covid-19-Verord- nung BL; Busse von Fr. 1'000.00 (MI-act. 651 ff.); Der Beschwerdeführer wurde damit bis Ende 2021 zu insgesamt 14 Tagen Freiheitsstrafen, 325 Tagessätzen Geldstrafen sowie Bussen in der Höhe von total Fr. 9'460.00 verurteilt.