Busse von Fr. 600.00 (MI-act. 177 f.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 19. September 2013 wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Erwerb und Besitz von Waffen bzw. Waffenbestandteilen), Nichtanzeige eines Fundes, Widerhandlung gegen das BetmG; Geldstrafe von 20 Tagessätzen, bedingt, und Busse von Fr. 600.00 (MI-act. 250 ff.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 4. Dezember 2013 wegen Widerhandlungen gegen das SVG (Führen eines Motorfahrzeugs trotz Entzug oder Verweigerung des Führerausweises, Nichtabgabe des Führerausweises trotz behördlicher Aufforderung);