- Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 11. Januar 2012 wegen Widerhandlung gegen die VRV und das SVG (Nichttragen der Sicherheitsgurte durch den Fahrzeugführer und Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschilder trotz behördlicher Aufforderung); Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 60.00 (MI-act. 163 f.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 3. Februar 2012 wegen Widerhandlung gegen das SVG (mehrfaches Überschreiten der zulässigen Parkzeit bis 2 Stunden); Busse von Fr. 80.00 (MIact.