Busse von Fr. 20.00 (MI-act. 90); - Strafverfügung des Amtsstatthalteramts Luzern vom 10. Juli 2007 wegen Widerhandlungen gegen das SVG (Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts und auf der Autobahn um je 2 km/h); Busse von Fr. 60.00 (MI-act. 91); - Strafbefehl des Bezirksamts Lenzburg vom 27. September 2007 wegen Widerhandlung gegen das SVG (Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung);