ten Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 3 km/h); Busse von Fr. 20.00 (MI-act. 89); - Strafverfügung des Amtsstatthalteramts Luzern vom 4. Juli 2007 wegen Widerhandlung gegen das SVG (Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 2 km/h); Busse von Fr. 20.00 (MI-act. 90); - Strafverfügung des Amtsstatthalteramts Luzern vom 10. Juli 2007 wegen Widerhandlungen gegen das SVG (Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts und auf der Autobahn um je 2 km/h);