A. 1. Der Beschwerdeführer wurde am tt.mm.jjjj im heutigen Kosovo geboren und heiratete dort am tt.mm. 2000 die Schweizerin B._____ (Ehefrau). Am 26. Januar 2001 reiste er im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein, wo er im Kanton Aargau am 15. Mai 2001 eine Aufenthaltsbewilligung erhielt, welche letztmals am 11. März 2019 bis zum 31. Januar 2020 verlängert wurde (Akten des Amtes für Migration und Integration [MIact.] 2 f, 6, 457). Aus der Ehe gingen die vier Kinder C._____ (geb. tt.mm.jjjj), D._____ (geb. tt.mm.jjjj), E._____ (geb. tt.mm.jjjj) und F._____ (geb. tt.mm.jjjj) hervor (MI-act. 64, 430). Alle Kinder haben wie ihre Mutter die schweizerische Staatsbürgerschaft.