Gemäss Darstellung der Beschwerdeführenden mussten die Kinder aufgrund von Spannungen mit dem neuen Partner der Kindsmutter ab Mitte 2017 zu ihrem Grossvater ziehen und wurden ungefähr fünf Monate später zu Bekannten nach Addis Abeba in Äthiopien gebracht. Dort werden sie gegen Entgelt von einer Frau aus der Nachbarschaft betreut, welche hierfür zusätzliche Wohnräumlichkeiten angemietet hat.