Geht es um den Nachzug eines Kindes, darf in jenem Zeitpunkt zudem das nachzuziehende Kind noch nicht 18 Jahre alt gewesen sein. Dieselben Überlegungen gelten auch, wenn eine andere Voraussetzung für den Familiennachzug (Wohnung, finan- - 13 - zielle Mittel etc.) im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung noch nicht erfüllt war.