Vielmehr bedarf es einer Gesamtschau unter Berücksichtigung aller relevanten Elemente im Einzelfall. Im Falle einer Sorgerechtsumteilung nach Ablauf der Nachzugsfrist ist insbesondere zu berücksichtigen, ob eine frühere Sorgerechtsumteilung zumutbar und sinnvoll gewesen wäre oder die Neuregelung des Sorgerechts allein der Ermöglichung eines Familiennachzugs dienen sollte. War ein früherer Nachzug nicht möglich, weil noch nicht alle materiellen Nachzugsvoraussetzungen erfüllt waren, kann allenfalls auch den konkreten Umständen Rechnung getragen werden, welche einer rechtzeitigen Erfüllung der Nachzugsvoraussetzungen entgegengestanden haben.