C. Mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 21. Dezember 2022 erhoben die Beschwerdeführenden beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellten folgende Anträge (act. 14 ff.): 1. Der Einspracheentscheid des MIKA vom 29. November 2022 sei aufzuheben. 2. Das Familiennachzugsgesuch für die Kinder B._____, C._____ und D._____ sei zu bewilligen. 3. Eventuell sei die Angelegenheit an die Sektion Aufenthalt des MIKA zur Durchführung weiterer Abklärungen zurückzugeben 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.