Der Beschwerdeführer 1 musste in der Folge von der Sozialhilfe unterstützt werden. Nachdem er per 23. April 2018 eine Arbeitsstelle als Lagerhelfer angetreten hatte, vermochte er sich per 31. Januar 2019 von der Sozialhilfe zu lösen (MI1-act. 91). Am 17. Oktober 2019 ersuchte er das Staatssekretariat für Migration (SEM) um Familienzusammenführung für seine drei Kinder B._____ (geb. tt.mm.jjjj), C._____ (geb. tt.mm.jjjj) und D._____ (geb. tt.mm.jjjj), welche wie ihr Vater eritreische Staatsangehörige sind (MI1-act. 98 f.; Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend den Beschwerdeführer 2 [MI2-act.] 3 ff.). Dieses Gesuch lehnte das SEM am 13. Mai 2020 ab (MI1-act.