2.3.1. Bei dieser Prüfung fällt zunächst auf, dass der Betrag des zusätzlich geschätzten Einkommens den festgestellten Fehlbetrag bzw. die Deckungslücke übersteigt. Selbst wenn zur Bestimmung der Deckungslücke die zusätzlich im Rekursverfahren und Beschwerdeverfahren eruierte bzw. zugestandene Mittelverwendung berücksichtigt wird (Fr. 180.00 Fahrzeugsteuern sowie zusätzliche Benzinkosten von Fr. 450.00), ergibt sich «nur» eine Deckungslücke von (Fr. 6'170.10 + Fr. 630.00 =) Fr. 6'800.10, während die Steuerkommission eine ermessensweise Aufrechnung von Fr. 10'000.00 vorgenommen hat. - 11 -