https://www.ag.ch/media/kantonaargau/jb/dokumente/betreibungs-und-konkurswesen/schuldbetreibungs- und-konkurskommission/kreisschreiben/richtlinien-existenzminimum.pdf). Gemäss den genannten Richtlinien beträgt der Grundbetrag für einen alleinstehenden Schuldner monatlich Fr. 1'200.00 (d.h. jährlich Fr. 14'400.00), wobei durch diesen Grundbetrag nur die Ausgaben für Nahrung, Kleidung und Wäsche einschliesslich deren Instandhaltung, Körperund Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. erfasst sind, nicht hingegen weitere Ausgaben wie z.B.